Teilnahmebedingungen

Anmelde- und Teilnahmebedingungen

für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen* der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken, K.d.ö.R.

* Der besseren Lesbarkeit halber wird im folgenden Text einheitlich nur der Begriff der Ferienfreizeit verwendet.

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

Mit der Anmeldung wird der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken als Veranstalter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Pauschalreisevertrags aufgrund der in der Ausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot für die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular bzw. auf elektronischem Wege über die Anmeldemaske auf der Homepage. Anmeldungen per Telefon werden nicht angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu unterschreiben bzw. die Anmeldemaske auf der Homepage auszufüllen. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Anmeldende umgehend benachrichtigt.

2. Bezahlung

Eine Anzahlung ist bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie des Sicherungsscheins fällig. Die Höhe der Anzahlung ist der Teilnahmebestätigung zu entnehmen. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der jeweiligen Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei Buchungen nach Ablauf der für die jeweilige Ferienfreizeit geltenden Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig.

Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters
Kontoinhaber: Amt für Jugendarbeit, Ev. Kirchenkreis Steinfurt – Coesfeld – Borken
Bank: Volksbank Münsterland Nord
IBAN: DE44 4036 1906 5220 2181 01
BIC: GENODEM1IBB
zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Freizeitnummer und den Vor- und Nachnamen des/der Teilnehmenden anzugeben. 

3. Vertragliche Leistungen

Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Teilnahmebestätigung sowie dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen.

4. Aufsichtspflicht/ Mitwirkungspflicht des Reisenden

Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse, Schwimmfähigkeiten etc.) der Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, wenn der Anmeldende dieses Formular ungeachtet einer Nachfrist nicht vollständig ausgefüllt bei ihm einreicht.

5. Leistungs- und Preisänderungen

Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Teilnehmende/n zumutbar sind.

Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises vor, wenn sich die die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar ergibt aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse.

Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Konkret erfolgt die Berechnung der Erhöhung wie folgt:
a) Bei einer pro Reiseteilnehmer bezogenen Erhöhung kann der Veranstalter vom Reisenden den jeweiligen Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In weiteren Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Anzahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Veranstalter vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Veranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise hierdurch für den Veranstalter verteuert hat. Der Veranstalter teilt dem Anmeldenden den Wechselkurs, der in die Kalkulation eingeflossen ist, schriftlich mit.

Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer Erhöhung des Reisepreises hat der Veranstalter den Anmeldenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; spätere Änderungen sind nicht zulässig.

Bei einer wesentlichen Änderung der Reiseleistungen oder einer Erhöhung des Reisepreises von mindestens 8% ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.

Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit Änderungen der vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Kosten für den Veranstalter führen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen nachzuweisen.

Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Datenträger klar und verständlich mitzuteilen.

6. Teilnahme eines Ersatzreisenden

Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch eine/n Dritte/n ersetzen lassen, sofern diese/r den in der Ausschreibung angegebenen oder durch die Anmeldung geschaffenen besonderen Fahrterfordernissen genügt und ihrer/seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet. Sollten die anfallenden Kosten, die dem Veranstalter durch die Umbuchung auf die Ersatzperson entstehen, höher ausfallen, etwa weil bei einem Leistungsträger nur eine Stornierung und Neubuchung möglich ist, werden diese entsprechend in Rechnung gestellt.

7. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn

Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einer/einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.

Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli)
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:            5 % des Reisepreises
bis 21 Tage vor Fahrtbeginn:            30 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:            50 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:              65 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn:       80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:           90 % des Reisepreises.

b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:            20 % des Reisepreises
bis 21 Tage vor Fahrtbeginn:            35 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:            50 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:              65 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn:       80 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:           90 % des Reisepreises.

c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn:            5 % des Reisepreises
bis 21 Tage vor Fahrtbeginn:            20 % des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn:            40 % des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn:              50 % des Reisepreises
ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn:       60 % des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt:           90 % des Reisepreises.

Der/dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist auf Verlangen der/des Anmeldenden bzw. der/des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

Der/dem Teilnehmenden ist bewusst, dass im Falle bezuschusster Ferienfreizeiten, bei denen die Reisekosten vom Reisepreis allein nicht gedeckt werden, der beim Veranstalter im Rücktrittsfall verbleibende Schaden höher sein kann als der vom Anmeldenden bezahlte Reisepreis.

8. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn

Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten
a) wenn die/der Anmeldende die Teilnehmendeninformationen ungeachtet der ihr/ihm hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht.
b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmendeninformationen, wenn für ihn erkennbar ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem nicht vertretbaren Risiko für die/den betreffende/n Teilnehmende/n, die anderen Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist.
c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt.
d) wenn die/der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten nicht einhält, insbesondere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und Restzahlung) bezahlt wird;
e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluss des Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung der Ferienfreizeit für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht gewährleistet ist.
f) bis zu
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
- 7 Tagen vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen
wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmendenzahl für die betreffende Ferienfreizeit nicht erreicht wird.

Der/die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihr/ihm eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten.

In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe zurückerstattet, weitere Ansprüche der/des Anmeldenden sind ausgeschlossen.

9. Rücktritt im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, innere Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien, Ausbruch von Krankheiten etc.) wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter, für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und die/der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten der/dem Anmeldenden zur Last.

Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter*innen können vom geschlossenen Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist auch unmittelbar vor Reiseantritt zurücktreten, wenn zu diesem Zeitpunkt der begründete Verdacht einer akuten Erkrankung in Bezug auf ein Pandemiegeschehen besteht, welcher nicht durch das negative Testergebnis eines maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests (kein Selbsttest!) ausgeschlossen werden kann.

Sollten dem Veranstalter durch Folgemaßnahmen einer wissentlich verschwiegenen Erkrankung in Bezug auf ein Pandemiegeschehen seitens des Anmeldenden oder der/des Teilnehmenden Kosten entstehen, behält sich der Veranstalter vor, die entstanden Kosten entsprechend in Rechnung zu stellen.

10. Kündigung des Veranstalters

Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer, mit Ausnahme besonders gravierender Fälle, vorherigen Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist.

Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden der/dem Anmeldenden bzw. der/dem Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

11. Versicherungen

Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittkosten, Reisegepäck, Haftpflicht, Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit verbundenen Risiken zu mindern.

12. Pass- und Visavorschriften

Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, die/der Anmeldende selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft.

13. Haftung des Veranstalters

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden der/des Teilnehmenden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Schäden durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, durch vorwerfbar fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung, übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der/des Teilnehmenden verursacht werden.

Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

14. Pflichten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden

Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jede/jeder Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten.

Sie/er ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse der/des Teilnehmenden gerechtfertigt wird. Kommt eine/ein Teilnehmende/r dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, so stehen ihr/ihm oder der/dem Anmeldenden Ansprüche insoweit nicht zu.

Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche der/des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürgerlichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit.

15. Flugbeförderung

Der Veranstalter ist gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 vom 14.12.2005 verpflichtet, dem Anmeldenden bei Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Steht ein ausführendes Luftfahrtunternehmen bei Buchung noch nicht fest, ist der Anmeldende insoweit zunächst über die Identität der/des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) zu unterrichten. Sobald die Identität endgültig feststeht, wird der Anmeldende entsprechend unterrichtet. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung ist der Anmeldende über den Wechsel so rasch wie möglich zu unterrichten. Die Liste von Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen („gemeinschaftliche Liste“), findet sich unter www.lba.de.

16. Datenschutz

Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt der/dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche ihrer/seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung der/des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind.

17. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Steinfurt.

Stand: 01.11.2022

Veranstalter:         Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken, K.d.ö.R.
                              vertreten durch die
                              theologische Leitung und geschäftsführende Leitung Fabian Wecker
                              Bohlenstiege 34
                              48565 Steinfurt
                              Tel.         02551-14432       
                              Mail        juenger-muensterland@ekvw.de

der Seminare der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken unter http://www.juenger-muensterland.de

Stand: April 2018 

1. Allgemeines, Geltung 

Für die Vertragsbeziehung zwischen uns, der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Steinfurt – Coesfeld – Borken und Ihnen als Seminarteilnehmer*in gelten bei allen Seminarbuchungen über unsere Website unter http://www.juenger-muensterland.de die nachfolgenden Seminarbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung aktuellen Fassung.  

2. Anbieter, Vertragspartner

Anbieter der Seminare und Ihr Vertragspartner ist:

Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken (KdöR) 

vertreten durch Fabian Wecker
ladungsfähige Anschrift: Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurt Telefon: 02551 14438
E-Mail: juenger-muensterland(at)ekvw.de

3. Kontakt zur Seminar-Buchungsseite, Kundendienst

Die Seminar-Buchungsseite wird betreut von der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken. Sie erreichen die für die angebotenen Seminare und Ihre Buchung sowie für Fragen und Beschwerden zuständigen Mitarbeitenden der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken unter folgenden Kontaktdaten: 

Postalisch:          Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken           
                              Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurt
Telefon:                02551 14438
E-Mail:                  juenger-muensterland(at)ekvw.de

4. Leistungsbeschränkungen

Über unsere Website unter http://www.juenger-muensterland.de nehmen wir nur Seminarbuchungen von Personen mit Wohn-, Dienst- oder Geschäftssitz in Deutschland entgegen.  

5. Vertragsgegenstand, Vertragssprache

Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Seminaren durch die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken. Der jeweilige Inhalt und Zeitumfang des Seminars sowie der Veranstaltungsort und die Seminartermine sind der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website http://www.juenger-muensterland.de zu entnehmen.   

Die Vertragssprache ist Deutsch.

6. Vertragsschluss, Berichtigungsmöglichkeiten im Buchungsprozess

a) Die von der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken auf der Website veröffentlichten Seminarbeschreibungen stellen keine Vertragsangebote im Rechtssinne dar, sondern sind eine an den*die Seminarteilnehmende*n gerichtete Aufforderung, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags abzugeben. 
b)   Am Ende der jeweiligen Veranstaltung finden Sie ein Formular, in das sie in das Sie Ihre für die Seminarbuchung benötigten Daten (wie Name, Anschrift und Emailadresse) eingeben können. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig buchen“ geben Sie ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Vertrags ab. 
c)  Vor dem Absenden der verbindlichen Buchung können Sie den Buchungsvorgang auch jederzeit durch Schließen des Browserfensters komplett abbrechen.
d)   Wenn Sie eine Seminarbuchung bei uns vorgenommen haben, schicken wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Buchung bei uns bestätigt (Eingangsbestätigung). Zudem wird in dieser E-Mail auf die Überprüfung auf die Korrektheit Ihrer angegebenen Daten hingewiesen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebotes auf Abschluss des Vertrags dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Buchung bei uns eingegangen ist.
e)   Der Vertragsschluss erfolgt, indem wir Ihr Vertragsangebot durch Versenden einer gesonderten Buchungsbestätigung per E-Mail annehmen. Sofern wir Ihr Angebot auf Abschluss des Vertrags nicht annehmen, werden Sie anstelle der Buchungsbestätigung per E-Mail über die Ablehnung Ihres Angebots zum Abschluss des Vertrags informiert. Die Annahme oder die Ablehnung Ihres Vertragsangebots erfolgen innerhalb von fünf Werktagen (Montag bis Freitag) ab Eingang Ihrer Buchung. 

7. Speicherung des Vertragstexts

Ihre Buchungsdaten übersenden wir Ihnen mit der Eingangsbestätigung per E-Mail. Der Eingangsbestätigung sind diese Seminarbedingungen mit Kundeninformation, die Sie auch über unserer Website http://www.juenger-muensterland.de abrufen können, beigefügt. Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss von uns gespeichert und kann von Ihnen per E-Mail an juenger-muensterland(at)ekvw.de angefordert werden. 

8. Preise, Zahlung

a) Die auf unseren Seminarbuchungsseiten angegebenen Preise sind Gesamtpreise und enthalten sämtliche Preisbestandteile. Die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Bezug auf die Seminarangebote nicht umsatzsteuerpflichtig, sodass Umsatzsteuer nicht erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen wird. 
b)  Unsere Rechnung übersenden wir Ihnen per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens vierzehn Tage vor dem Beginn des gebuchten Seminars durch Überweisung auf unsere folgende Kontoverbindung zu begleichen.  Sollte Ihre Seminarbuchung innerhalb von zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung / des Seminars erfolgen, sind die Seminargebühren sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. 

Kontoinhaber: Amt für Jugendarbeit, Ev. Kirchenkreis Steinfurt – Coesfeld – Borken
Bank: Volksbank Münsterland Nord
IBAN: DE44 4036 1906 5220 2181 01
BIC: GENODEM1IBB

Beim Verwendungszweck der Zahlung sollte unbedingt die in der Ausschreibung angegebene Seminarnummer und der Vor- und Nachname der*des Teilnehmenden angegeben werden.

9. Widerrufsrecht

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über welches im Folgenden belehrt wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).  

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.  Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken, Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurt,  
Telefon: 02551 14438, E-Mail: juenger-muensterland(at)ekvw.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.  

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.  

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung

Nach § 356 Absatz 4 BGB erlischt das Widerrufsrecht auch dann, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

  • An:        Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
                  Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurt
                  E-Mail: juenger-muensterland(at)ekvw.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*):
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.

10. Absage von Seminaren durch die Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken

a) Wir sind berechtigt, das gebuchte Seminar bei Nichterreichung der für das jeweilige Seminar vorgesehenen Mindestteilnehmendenzahl abzusagen. Die Absage erfolgt schriftlich oder per E- Mail bis spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn. 
b)  Wir sind ferner berechtigt, das Seminar oder einzelne Veranstaltungsteile wegen krankheitsbedingter oder anderer nicht vorhersehbarer Verhinderung des*der Referent*in oder wegen Umständen, die auf höherer Gewalt beruhen, kurzfristig abzusagen. Wir werden in diesem Fall sofern möglich einen Ersatztermin für die Durchführung des Seminars bzw. der einzelnen ausgefallenen Veranstaltungsteile festlegen.  
c)  Im Falle der Absage des gesamten Seminars entfällt die Verpflichtung der*des Seminarteilnehmenden zur Zahlung der Seminargebühren. Werden einzelne Veranstaltungsteile des Seminars durch uns abgesagt, verringern sich die zuzahlenden Seminargebühren entsprechend dem Anteil des ausgefallenen Veranstaltungsteils im Verhältnis zur ursprünglich vorgesehenen Gesamtstundenzahl des Seminars. Bereits geleistete und zurückzuerstattenden Seminargebühren werden von uns unverzüglich zurückgezahlt. 
d)  Entgegen der Regelung unter Punkt 10 c) bleibt die Verpflichtung der*des Seminarteilnehmenden zur Zahlung der Seminargebühren bestehen, soweit die*der Seminarteilnehmende sich mit der Durchführung des ausgefallenen Seminars bzw. Veranstaltungsteils an dem von uns festgelegten Ersatztermin(en) einverstanden erklärt oder er an dem/den festgelegten Ersatztermin(en) tatsächlich teilnimmt. 

11.  Stornierung durch Seminarteilnehmende

Unbeschadet eines ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechts der*des Seminarteilnehmenden (vgl. Punkt 9. dieser Seminarbedingungen) gelten folgende Stornierungsbedingungen:  

a)  Tagesseminare 
Ihre Teilnahme an einem gebuchten Tageseminar können Sie bis eine Woche vor dem festgelegten Seminartermin kostenfrei stornieren. Bei später eingehenden Stornierungen oder in dem Fall, dass Sie ohne Absage nicht an dem gebuchten Tagesseminar teilnehmen, berechnen wir die vollen Seminargebühren. 
b)  Mehrtätige Seminare
Ihre Teilnahme an mehrtägigen Seminaren können Sie bis vier Wochen vor dem festgesetzten Starttermin des Seminars kostenfrei stornieren. Bei Stornierungen, die später als vier Wochen vor dem Starttermin, spätestens jedoch bis zwei Wochen vor dem Starttermin erfolgen, berechnen wir 30 % der vertraglich vereinbarten Seminargebühren. Bei Stornierungen, die später als zwei Wochen vor dem Starttermin des mehrtätigen Seminars erfolgen oder in dem Fall, dass Sie ohne Absage an dem Seminar oder einzelnen Veranstaltungsteilen nicht teilnehmen, berechnen wir die vollen Seminargebühren
c)  Stornierungen der*des Seminarteilnehmenden nach Punkt 11a) oder 11b) müssen schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen und innerhalb der genannten Fristen eingehen. Stornierungen sind zu richten an:  
Evangelische Jugend im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken
Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurt
E-Mail: juenger-muensterland(at)ekvw.de
d)  Von der*dem Semiarteilnehmenden geleistete und von uns aufgrund einer berechtigten Stornierung nach Punkt 11a) oder 11b) zurückzuerstattende Seminargebühren werden von uns unverzüglich an die*den Seminarteilnehmenden zurückgezahlt. 
e)   Durch die vorstehenden Regelungen wird das gesetzliche Widerrufsrecht des*der Seminarteilnehmenden (s. Punkt 9. dieser Seminarbedingungen) nicht berührt oder eingeschränkt. 

12. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind den Datenschutzhinweisen unserer Website, abrufbar unter https://www.juenger-muensterland.de/datenschutz/ zu entnehmen. 

13. Alternative Streitbeilegung, Hinweise gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außer- gerichtlichen Online-Streitbeilegung bereit. 
Die Emailadresse unserer Seminarseite lautet: juenger-muensterland(at)ekvw.de.
Wir sind weder verpflichtet noch dazu bereit, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitschlichtungsstelle teilzunehmen. 

 

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Nun aber bleiben Glaube, Liebe und Hoffnung. 1. Kor. 13,13

Wir wollen Glaube, Liebe, Hoffnung in unserer Arbeit leben.

Was heißt das genau - 
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